Welcher Energieausweis ist erforderlich?
Diese Übersicht hilft Ihnen dabei einzuordnen, ob für Ihr Gebäude ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erforderlich ist – oder ob Sie zwischen beiden Varianten wählen können. Maßgeblich sind dabei Baujahr, Gebäudeart und der energetische Standard.
Neubau – Wohn- und Nichtwohngebäude
Für Neubauten mit Bauantrag nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird der Energieausweis auf Basis einer Berechnung des Energiebedarfs erstellt.
→ Erforderlich: Bedarfsausweis
Bestand bis 4 Wohneinheiten
Bauantrag vor dem 01.11.1977 und nicht mindestens nach WSchV 1977 energetisch saniert:
→ Nur Bedarfsausweis zulässig.
Bauantrag nach dem 01.11.1977 oder Sanierung mindestens auf Niveau WSchV 1977:
→ Wahlrecht: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Wohngebäude > 4 WE & Nichtwohngebäude
Für viele Gebäude dieser Kategorie besteht in der Regel ein Wahlrecht:
→ Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Die konkreten Vorgaben ergeben sich aus dem jeweils gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Allgemeine Hinweise: Diese Übersicht bietet eine vereinfachte Orientierung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Im Einzelfall sollten rechtliche Vorgaben und die Einschätzung einer zugelassenen Energieberaterin bzw. eines zugelassenen Energieberaters herangezogen werden.
Hinweis zu denkmalgeschützten Gebäuden: Für Baudenkmäler besteht nach GEG in der Regel keine Pflicht zur Ausstellung oder Vorlage eines Energieausweises; Ausnahmen können sich bei bestimmten Modernisierungen oder Sonderfällen ergeben. Im Zweifel bitte die zuständige Denkmalschutzbehörde bzw. eine fachkundige Beratung ansprechen.
Was ist ein Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis bewertet die Energieeffizienz Ihres Gebäudes rechnerisch auf Basis der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, der Dämmqualität, der Fenster sowie weiterer energetischer Gebäudedaten. Daraus wird ein spezifischer Kennwert in kWh/(m²·a) berechnet und in Energieeffizienzklassen eingeteilt.
Er ist insbesondere dann wichtig, wenn ein Verbrauchsausweis nicht zulässig ist oder wenn eine genauere energetische Bewertung des Gebäudes gewünscht wird. Ob für Ihr Gebäude ein Bedarfsausweis erforderlich ist oder ob Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis besteht, prüfe ich gerne für Sie.
Transparente Kennwerte
Darstellung des Endenergiebedarfs auf einen Blick – inklusive Einordnung in die Energieeffizienzklasse.
Rechtssicherheit
Erstellung gemäß den gesetzlichen Vorgaben – der Ausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig.
Blick nach vorn
Auf Wunsch erhalten Sie Hinweise zu sinnvollen Sanierungsschritten und möglichen Förderprogrammen.
Bedarfsausweis unverbindlich anfragen
Wählen Sie den passenden Ablauf. Das konkrete Angebot wird individuell nach Gebäude, Datenlage, gewünschter Unterstützung und Aufwand erstellt.
Digitale Datenerfassung
- Online-Fragebogen zur strukturierten Datenerfassung
- Telefonische Unterstützung bei Rückfragen
- Plausibilitätsprüfung Ihrer Angaben und Unterlagen
- GEG-konformer Bedarfsausweis mit Modernisierungsempfehlungen
Datenerfassung vor Ort
- Persönliche Gebäudeaufnahme bei Ihnen vor Ort
- Sinnvoll bei fehlenden Unterlagen oder komplexeren Gebäuden
- Individuelle Einschätzung zu energetischem Zustand und Modernisierung
- GEG-konformer Bedarfsausweis mit verständlicher Erläuterung
Wann ist ein Bedarfsausweis möglich?
Ob ein Bedarfsausweis erforderlich oder sinnvoll ist, hängt von der Gebäudeart, dem Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und dem energetischen Zustand ab. Besonders bei älteren Wohngebäuden mit wenigen Wohneinheiten kann der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben sein.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Ausweisart für Ihr Gebäude zulässig ist und ob ein Bedarfsausweis vorgeschrieben oder fachlich empfehlenswert ist.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Baupläne, Grundrisse oder Angaben zu Wohnfläche und Gebäudemaßen
- Baujahr des Gebäudes und Anzahl der Wohneinheiten
- Informationen zu Dämmung, Fenstern, Dach, Außenwänden und Kellerdecke
- Angaben zur Heizungsanlage, Warmwasserbereitung und bisherigen Modernisierungen
- Adresse des Gebäudes und Eigentümerdaten
So läuft die Erstellung Ihres Bedarfsausweises ab
Schritt 1
Kostenloses Erstgespräch
Kurze Einordnung Ihres Gebäudes, Klärung der Vorgaben und Unterlagencheck.
Schritt 2
Datenaufnahme
Sie übermitteln die Gebäudedaten und vorhandenen Unterlagen digital – bequem per E‑Mail oder Online-Fragebogen.
Schritt 3
Auswertung & Erstellung
Berechnung der Kennwerte, Erstellung des Energieausweises und Plausibilitätsprüfung.
Schritt 4
Übergabe & Erläuterung
Versand des Energieausweises als PDF. Auf Wunsch erläutere ich Ihnen den Energieausweis telefonisch oder persönlich.