Was Fördermittel für Sie konkret bedeuten können
Förderprogramme reduzieren nicht nur den Zinssatz, sondern ganz konkret Ihre Investition. Unten sehen Sie typische Größenordnungen – im Einzelfall rechne ich Ihre geplanten Maßnahmen detailliert durch.
iSFP-Regel ab 21.07.2026
Förderung mit und ohne iSFP
Der Grundfördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen beträgt 15 %. Ohne iSFP sind bis zu 30.000 €, mit iSFP bis zu 60.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit und Kalenderjahr möglich.
Mit iSFP
- 15 % Grundförderung auf 60.000 € = 9.000 €
- 5 % iSFP-Bonus nur auf den Anteil über 30.000 € = 1.500 €
- ⇒ insgesamt 10.500 € Zuschuss
Ohne iSFP – maximal 30.000 € förderfähig
- 15 % Grundförderung auf maximal 30.000 €
- maximal 30.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit und Kalenderjahr
- ⇒ maximal 4.500 € Zuschuss
Wichtig: Der 5-%-iSFP-Bonus wird seit dem 21.07.2026 erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt und nur auf den darüberliegenden Kostenanteil berechnet.
Mit iSFP können dadurch höhere förderfähige Kosten berücksichtigt werden.
Energieberatung & iSFP
bis 650 €
Für Ein- und Zweifamilienhäuser kann der Staat bis zu 50 % der Beratungskosten übernehmen – bis zu 650 €. Bei Mehrfamilienhäusern sind bis 850 € möglich. Das senkt Ihre Einstiegskosten für eine fundierte Entscheidungsgrundlage.
Einzelmaßnahmen
30–70 %*
Je nach Maßnahme (z. B. Wärmepumpe, Dämmung, Fenster) und Rahmenbedingungen sind Zuschüsse im Bereich von 30 % und darüber möglich. Ich prüfe, welche Programme zu Ihrem Gebäude, Ihrem Einkommen und Ihrem Zeitplan passen.
*Maximalwerte gelten nur bei erfüllten Bonusvoraussetzungen; Förderquoten und Kostenobergrenzen unterscheiden sich je Förderweg.
Effizienzhaus mit KfW-Kredit
bis 150.000 € je WE*
Für eine Effizienzhaus-Sanierung sind seit dem 21.07.2026 bis zu 150.000 € Förderkredit je Wohneinheit möglich. Förderfähig bleiben die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal jeweils als EE- oder NH-Klasse. Wichtig: Nicht jede förderfähige Stufe erhält noch einen Tilgungszuschuss.
*Höhe und Konditionen abhängig vom jeweils gültigen Programm.
Konkrete Beispielrechnungen
Die folgenden Szenarien sind vereinfachte Beispielrechnungen, damit Sie ein Gefühl für die Größenordnung bekommen. Im Rahmen der Beratung rechne ich Ihre Zahlen individuell und auf Basis der jeweils aktuellen Förderbedingungen.
Beispiel 1 – Heizungstausch im Einfamilienhaus
- Gebäude: selbst genutztes Einfamilienhaus
- Maßnahme: Austausch einer förderfähigen alten Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe
- Investition: ca. 30.000 €
Förderfähige Kosten: maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit
Grundförderung: 30 % = 8.400 €
Klimageschwindigkeitsbonus bis 31.01.2027: 16 % = 4.480 €
Gesamtförderung: 46 % = 12.880 €
Verbleibende Investitionskosten: ca. 17.120 €
Änderung ab 01.02.2027: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 16 % auf 12 %. Danach wird er halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August um weitere 4 Prozentpunkte reduziert. Ab 01.08.2028 entfällt er vollständig.
Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nicht automatisch bei jedem Heizungstausch. Voraussetzung ist insbesondere, dass die betreffende Wohneinheit vom Eigentümer selbst als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz genutzt wird und eine von der KfW erfasste, funktionsfähige Altanlage fachgerecht demontiert und entsorgt wird. Bei einer Gas- oder Biomasseheizung gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 20 Jahren; für Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen nennt die KfW keine solche Altersgrenze.
Beispiel 2 – Gebäudehülle mit iSFP
- Gebäude: Einfamilienhaus, Baujahr 1975
- Maßnahme: Fassadendämmung und neue Fenster
- Investition: 60.000 €
Grundförderung: 15 % von 60.000 € = 9.000 €
iSFP-Bonus: 5 % von 30.000 € = 1.500 €
Gesamtzuschuss: 10.500 €
Verbleibende Kosten: 49.500 €
Der iSFP-Bonus wird nur auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € berechnet. Ohne iSFP wären von den insgesamt 60.000 € Investitionskosten nur maximal 30.000 € förderfähig. Der Zuschuss läge daher bei höchstens 4.500 €.
Beispiel 3 – Komplettsanierung eines Einfamilienhauses
- Gebäude: Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit
- Ziel: Effizienzhaus 55 EE
- Förderfähige Sanierungskosten: 150.000 €
KfW-Förderkredit 261: bis zu 150.000 € je Wohneinheit
Tilgungszuschuss EH 55 EE: 5 % von 150.000 € = 7.500 €
Zurückzuzahlender Kreditbetrag: 142.500 € zuzüglich Zinsen
Die EE-Klasse bleibt förderfähig. Seit 21.07.2026 entfällt jedoch der frühere zusätzliche EE-Bonus von 5 Prozentpunkten. Die genannten 5 % sind deshalb bereits der gesamte reguläre Tilgungszuschuss für EH 55 EE und werden nicht nochmals um einen EE-Bonus erhöht.
| KfW-261-Stufe ab 21.07.2026 | Tilgungszuschuss |
|---|---|
| EH 40 EE | 10 % |
| EH 40 NH | 15 % |
| EH 55 EE | 5 % |
| EH 55 NH | 10 % |
| EH 70 EE | kein Tilgungszuschuss |
| EH 70 NH | 5 % |
| EH 85 EE | kein Tilgungszuschuss |
| EH 85 NH | 5 % |
| EH Denkmal EE | 5 % |
| EH Denkmal NH | 10 % |
Alle genannten Stufen sind grundsätzlich kreditfähig. „Kein Tilgungszuschuss“ bedeutet nicht, dass kein Förderkredit möglich ist. Der frühere zusätzliche EE-Bonus von 5 Prozentpunkten entfällt seit 21.07.2026 vollständig. Zusätzliche Tilgungszuschüsse, etwa für ein Worst Performing Building oder eine serielle Sanierung, können bei erfüllten Voraussetzungen hinzukommen.
Alle Beispielrechnungen dienen nur der Veranschaulichung und ersetzen keine individuelle Fördermittelberatung.
Was die Fördermittelberatung umfasst
Förderprogramme sind komplex, ändern sich häufig und verlangen genaue technische Nachweise. Genau hier setze ich an: Ich übersetze Richtlinien in klare Entscheidungen und begleite Sie von der ersten Idee bis zur Auszahlung.
- ✓ Prüfung, ob und welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen
- ✓ Abgleich mit iSFP bzw. Sanierungskonzept, damit Maßnahmen förderkonform sind
- ✓ Unterstützung bei der Antragstellung bei BAFA / KfW
- ✓ Technische Nachweise und Berechnungen (z. B. für BEG, Heizlast, Effizienzhaus-Nachweis)
- ✓ Begleitung bei Verwendungsnachweis, Rechnungen & Dokumentation
- ✓ Prüfung, ob künftig der angekündigte 5-%-WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle genutzt werden kann; der Start ist nach aktuellem Stand für das 1. Quartal 2027 vorgesehen
Typische Förderwege für Wohngebäude
- Energieberatung & iSFP: Geförderte Bestandsaufnahme, individueller Sanierungsfahrplan, klare Reihenfolge der Maßnahmen.
- Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung werden grundsätzlich über das BAFA, der Heizungstausch grundsätzlich über die KfW abgewickelt.
- Effizienzhaus-Sanierung: KfW-Förderkredit bis 150.000 € je Wohneinheit. Förderfähig sind EH 40, 55, 70, 85 und Denkmal jeweils als EE- oder NH-Klasse. EH 70 EE und EH 85 EE erhalten dabei keinen Tilgungszuschuss.
- Baubegleitung: Förderfähige Qualitätssicherung, damit die Umsetzung zur Planung passt.
Die konkrete Kombination hängt von Objekt, Baujahr, Nutzung und Investitionsvolumen ab. Im Erstgespräch klären wir, welche Route wirtschaftlich und fördertechnisch am sinnvollsten ist.
So läuft die Fördermittelberatung ab
Kostenloser Förder-Check
Sie schildern Ihr Vorhaben (z. B. Heizungstausch, Komplettsanierung). Wir prüfen kurz, ob Fördermittel grundsätzlich in Frage kommen.
Daten & Unterlagen
Ich erfasse die energetischen Kennwerte Ihres Gebäudes (Abrechnungen, Pläne, Fotos, ggf. iSFP) und gleiche sie mit den Richtlinien ab.
Konzept & Förderstrategie
Sie erhalten eine klare Empfehlung, wie Sie Ihr Projekt strukturieren und welche Förderprogramme sinnvoll kombinierbar sind.
Antrag & Begleitung
Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung, dem technischen Nachweis und – falls gewünscht – bei der baubegleitenden Qualitätssicherung.
Stand der Angaben: 03.08.2026
Diese Seite berücksichtigt die seit dem 21.07.2026 geltenden Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Förderprogramme stehen unter Haushaltsvorbehalt und können erneut geändert werden. Beim Heizungstausch sinken der Klimageschwindigkeitsbonus und der Förderhöchstbetrag erstmals zum 01.02.2027. Der angekündigte 5-%-WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle soll nach aktuellem Stand im 1. Quartal 2027 starten. Maßgeblich sind immer die am Tag der Antragstellung gültigen Richtlinien, Merkblätter und technischen Mindestanforderungen von BAFA, KfW und BMWE.
Häufige Fragen zur Fördermittelberatung
Kostet der Förder-Check etwas?+
Übernehmen Staat oder Bank die kompletten Beratungskosten?+
Muss der Förderantrag immer vor Auftragsvergabe gestellt werden?+
Wie oft ändern sich die Förderbedingungen?+
Förder-Check für Ihr Gebäude anfragen
Schreiben Sie mir kurz, welche Maßnahmen Sie planen und in welchem Zeitraum. Ich melde mich mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen und einem kurzen, kostenlosen Erstgespräch.