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Energieausweis als Bedarfsausweis auf einem Tisch mit Schlüsseln

Bedarfsausweis für Ihr Wohngebäude

Rechtssicherer Energieausweis auf Basis Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs – ideal für viele Bestandsgebäude. Verständlich erklärt, digital abgewickelt und mit klarem Blick auf zukünftige Sanierungen.

  • • Geeignet für zahlreiche Wohngebäude mit mindestens 3 Jahren Verbrauchsdaten
  • • Transparente Darstellung der Energieeffizienz in Energieklassen (A+ bis H)
  • • Übersichtliche Empfehlungen für sinnvolle Modernisierungsschritte
Energieausweis Bedarfsausweis als Dokument

Welcher Energieausweis ist erforderlich?

Diese Übersicht hilft Ihnen dabei einzuordnen, ob für Ihr Gebäude ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erforderlich ist – oder ob Sie zwischen beiden Varianten wählen können. Maßgeblich sind dabei Baujahr, Gebäudeart und der energetische Standard.

Neubau – Wohn- und Nichtwohngebäude

Für Neubauten mit Bauantrag nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird der Energieausweis auf Basis einer Berechnung des Energiebedarfs erstellt.

→ Erforderlich: Bedarfsausweis

Bestand bis 4 Wohneinheiten

Bauantrag vor dem 01.11.1977 und nicht mindestens nach WSchV 1977 energetisch saniert:

→ Nur Bedarfsausweis zulässig.

Bauantrag nach dem 01.11.1977 oder Sanierung mindestens auf Niveau WSchV 1977:

→ Wahlrecht: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Wohngebäude > 4 WE & Nichtwohngebäude

Für viele Gebäude dieser Kategorie besteht in der Regel ein Wahlrecht:

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Die konkreten Vorgaben ergeben sich aus dem jeweils gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Allgemeine Hinweise: Diese Übersicht bietet eine vereinfachte Orientierung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Im Einzelfall sollten rechtliche Vorgaben und die Einschätzung einer zugelassenen Energieberaterin bzw. eines zugelassenen Energieberaters herangezogen werden.

Hinweis zu denkmalgeschützten Gebäuden: Für Baudenkmäler besteht nach GEG in der Regel keine Pflicht zur Ausstellung oder Vorlage eines Energieausweises; Ausnahmen können sich bei bestimmten Modernisierungen oder Sonderfällen ergeben. Im Zweifel bitte die zuständige Denkmalschutzbehörde bzw. eine fachkundige Beratung ansprechen.

Was ist ein Bedarfsausweis?

Der Bedarfsausweis bewertet die Energieeffizienz Ihres Gebäudes auf Basis der tatsächlichen Heizenergie- und Warmwasserverbräuche der letzten drei Jahre. Daraus wird ein spezifischer Kennwert in kWh/(m²·a) berechnet und in Energieeffizienzklassen eingeteilt.

Er ist insbesondere für Wohngebäude geeignet, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, energetischer Standard). In vielen Fällen besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis – ich prüfe für Sie, welche Variante zulässig und sinnvoll ist.

Transparente Kennwerte

Darstellung des Endenergiebedarfs auf einen Blick – inklusive Einordnung in die Energieeffizienzklasse.

Rechtssicherheit

Erstellung gemäß den gesetzlichen Vorgaben – der Ausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig.

Blick nach vorn

Auf Wunsch erhalten Sie Hinweise zu sinnvollen Sanierungsschritten und möglichen Förderprogrammen.

Bedarfsausweis unverbindlich anfragen

Wählen Sie den passenden Ablauf. Das konkrete Angebot wird individuell nach Gebäude, Datenlage, gewünschter Unterstützung und Aufwand erstellt.

Digital

Self Service mit Prüfung

  • Online-Dateneingabe
  • Telefonische Unterstützung bei Rückfragen
  • Plausibilitätsprüfung Ihrer Angaben
  • GEG-konformer Bedarfsausweis mit Modernisierungsempfehlungen
Fragebogen starten
Empfehlung

Video-Termin mit Begleitung

  • Gemeinsame Datenerfassung per Smartphone
  • Mehr Sicherheit bei Gebäudedaten und Bauteilen
  • Keine zusätzliche Software nötig
  • GEG-konformer Bedarfsausweis mit individueller Erläuterung
Video-Termin buchen
Vor Ort

Datenerfassung vor Ort

Für Gebäude, bei denen eine persönliche Aufnahme sinnvoll ist oder Unterlagen nur eingeschränkt vorliegen. Die Vor-Ort-Leistung wird individuell abgestimmt.

Vor-Ort-Termin anfragen

Wann ist ein Bedarfsausweis möglich?

Ob ein Bedarfsausweis zulässig ist, hängt von der Gebäudeart, dem Baujahr und dem energetischen Zustand ab. Für viele Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten ist der Bedarfsausweis zulässig, wenn ausreichende Verbrauchsdaten vorliegen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob Ihr Gebäude die Voraussetzungen erfüllt oder ob ein Bedarfsausweis vorgeschrieben bzw. empfehlenswerter ist.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Heizkostenabrechnungen bzw. Brennstoffrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Angaben zur Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
  • Baujahr des Gebäudes und ggf. Modernisierungen (Dämmung, Fenster, Heizung)
  • Adresse des Gebäudes und Eigentümerdaten

So läuft die Erstellung Ihres Bedarfsausweises ab

Schritt 1

Kostenloses Erstgespräch

Kurze Einordnung Ihres Gebäudes, Klärung der Vorgaben und Unterlagencheck.

Schritt 2

Datenaufnahme

Sie übermitteln die Verbrauchsdaten und Gebäudedaten digital – bequem per E‑Mail oder Upload.

Schritt 3

Auswertung & Erstellung

Berechnung der Kennwerte, Erstellung des Energieausweises und Plausibilitätsprüfung.

Schritt 4

Übergabe & Erläuterung

Versand des Energieausweises als PDF. Auf Wunsch kurze Durchsprache der Ergebnisse per Online-Termin.

Kontakt aufnehmen

Oder buchen Sie direkt einen Termin – Kalender öffnen.