Welcher Energieausweis ist erforderlich?
Diese Übersicht hilft Ihnen dabei einzuordnen, ob für Ihr Gebäude ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erforderlich ist – oder ob Sie zwischen beiden Varianten wählen können. Maßgeblich sind dabei Baujahr, Gebäudeart und der energetische Standard.
Neubau – Wohn- und Nichtwohngebäude
Für Neubauten mit Bauantrag nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird der Energieausweis auf Basis einer Berechnung des Energiebedarfs erstellt.
→ Erforderlich: Bedarfsausweis
Bestand bis 4 Wohneinheiten
Bauantrag vor dem 01.11.1977 und nicht mindestens nach WSchV 1977 energetisch saniert:
→ Nur Bedarfsausweis zulässig.
Bauantrag nach dem 01.11.1977 oder Sanierung mindestens auf Niveau WSchV 1977:
→ Wahlrecht: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Wohngebäude > 4 WE & Nichtwohngebäude
Für viele Gebäude dieser Kategorie besteht in der Regel ein Wahlrecht:
→ Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Die konkreten Vorgaben ergeben sich aus dem jeweils gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Allgemeine Hinweise: Diese Übersicht bietet eine vereinfachte Orientierung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Im Einzelfall sollten rechtliche Vorgaben und die Einschätzung einer zugelassenen Energieberaterin bzw. eines zugelassenen Energieberaters herangezogen werden.
Hinweis zu denkmalgeschützten Gebäuden: Für Baudenkmäler besteht nach GEG in der Regel keine Pflicht zur Ausstellung oder Vorlage eines Energieausweises; Ausnahmen können sich bei bestimmten Modernisierungen oder Sonderfällen ergeben. Im Zweifel bitte die zuständige Denkmalschutzbehörde bzw. eine fachkundige Beratung ansprechen.
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis bewertet die Energieeffizienz Ihres Gebäudes auf Basis der tatsächlichen Heizenergie- und Warmwasserverbräuche der letzten drei Jahre. Daraus wird ein spezifischer Kennwert in kWh/(m²·a) berechnet und in Energieeffizienzklassen eingeteilt.
Er ist insbesondere für Wohngebäude geeignet, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, energetischer Standard). In vielen Fällen besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis – ich prüfe für Sie, welche Variante zulässig und sinnvoll ist.
Transparente Kennwerte
Darstellung des Endenergiebedarfs auf einen Blick – inklusive Einordnung in die Energieeffizienzklasse.
Rechtssicherheit
Erstellung gemäß den gesetzlichen Vorgaben – der Ausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig.
Blick nach vorn
Auf Wunsch erhalten Sie Hinweise zu sinnvollen Sanierungsschritten und möglichen Förderprogrammen.
Verbrauchsausweis unverbindlich anfragen
Sie erhalten eine kurze Einschätzung, ob der Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude zulässig ist und welche Unterlagen benötigt werden. Das konkrete Angebot erfolgt individuell nach Gebäudeart, Datenlage und Aufwand.
Self Service mit Prüfung
- Online-Dateneingabe
- Prüfung der Verbrauchsdaten und Gebäudedaten
- GEG-konformer Energieausweis, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind
- PDF-Übergabe und kurze Erläuterung
Voraussetzungen*
Ihr Gebäude muss der Wärmeschutzverordnung 1977 entsprechen oder mehr als vier Wohneinheiten haben. Der Leerstand des Gebäudes ist kleiner als 30 %. Außerdem werden drei aufeinanderfolgende Heizkostenabrechnungen der letzten vier Jahre benötigt.
*Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist in der Regel ein Bedarfsausweis erforderlich.
Wann ist ein Verbrauchsausweis möglich?
Ob ein Verbrauchsausweis zulässig ist, hängt von der Gebäudeart, dem Baujahr und dem energetischen Zustand ab. Für viele Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis zulässig, wenn ausreichende Verbrauchsdaten vorliegen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob Ihr Gebäude die Voraussetzungen erfüllt oder ob ein Bedarfsausweis vorgeschrieben bzw. empfehlenswerter ist.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Heizkostenabrechnungen bzw. Brennstoffrechnungen der letzten 3 Jahre
- Angaben zur Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
- Baujahr des Gebäudes und ggf. Modernisierungen (Dämmung, Fenster, Heizung)
- Adresse des Gebäudes und Eigentümerdaten
So läuft die Erstellung Ihres Verbrauchsausweises ab
Schritt 1
Kostenloses Erstgespräch
Kurze Einordnung Ihres Gebäudes, Klärung der Vorgaben und Unterlagencheck.
Schritt 2
Datenaufnahme
Sie übermitteln die Verbrauchsdaten und Gebäudedaten digital – bequem per E‑Mail oder Upload.
Schritt 3
Auswertung & Erstellung
Berechnung der Kennwerte, Erstellung des Energieausweises und Plausibilitätsprüfung.
Schritt 4
Übergabe & Erläuterung
Versand des Energieausweises als PDF. Auf Wunsch kurze Durchsprache der Ergebnisse per Online-Termin.