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Unverbindlicher Orientierungsrechner

Wie viel Förderung ist für Ihr Modernisierungsprojekt möglich?

Mit diesem Förderungsrechner erhalten Sie eine grobe Orientierung, wie hoch die Förderung für Ihren Heizungstausch oder andere energetische Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Lüftung, Smart-Home) nach der aktuellen BEG-Förderlogik ungefähr ausfallen könnte. Die Berechnung basiert auf vereinfachten Annahmen und ersetzt keine individuelle Prüfung durch die zuständigen Förderstellen oder eine persönliche Energieberatung.

Stand der Logik: BEG EM nach Richtlinie vom 21. Dezember 2023 / Bundesanzeiger vom 29.12.2023, insbesondere Tabelle der Fördersätze auf Seite 10. Änderungen der Richtlinien, Merkblätter und Programmkonditionen sind jederzeit möglich.

Eingaben

Gesamtbetrag des Angebots bzw. der Investition inkl. Mehrwertsteuer.

Für Wohngebäude: Anzahl der abgeschlossenen, eigenständigen Wohneinheiten.

Die Bezeichnungen entsprechen der Tabelle „Fördersätze Einzelmaßnahme“ der BEG EM. Photovoltaik ist hier bewusst nicht enthalten, weil sie nicht als BEG-EM-Einzelmaßnahme nach dieser Tabelle berechnet wird.

Gilt nur für selbstnutzende Eigentümer (Haushaltseinkommen & Details müssen im Antrag nachgewiesen werden).

Z. B. Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder alten Gasheizung innerhalb der vorgesehenen Fristen.

Nur relevant, wenn Sie tatsächlich eine Wärmepumpe planen.

Der iSFP-Bonus gilt bei BEG EM nur für passende Maßnahmen wie Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung – nicht für Heizungstechnik und nicht für Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung.

Ergebnis (grobe Schätzung)

Diese Berechnung dient nur zur ersten Orientierung. Es handelt sich um eine stark vereinfachte Darstellung der aktuellen Förderkonditionen (BEG-Heizungsförderung und BEG-EM-Einzelmaßnahmen).

Förderfähiger Betrag (max.)
Verwendeter Fördersatz
Voraussichtliche Förderung

Bitte geben Sie zunächst Ihre Daten ein und klicken Sie auf „Förderung berechnen“.

Energieberatungs-Paket (iSFP & Baubegleitung) – unverbindliche Orientierung

Zusätzlich zur Investitionsförderung können Energieberatung (iSFP) und die fachliche Baubegleitung gefördert werden. Auf Basis der eingegebenen Wohneinheiten zeige ich Ihnen hier eine unverbindliche Orientierung für meine „ab“-Paketpreise:

Geschätzter Paketpreis (Ihr Eigenanteil)
Berücksichtigte Staffelung

Die dargestellten Werte sind eine unverbindliche Orientierung. Die tatsächlichen Honorare und Förderzuschüsse für Energieberatung, iSFP und Baubegleitung hängen von Projektumfang und Förderprogrammen ab.

Hinweis: Die genannten Preisangaben sind unverbindliche Beispiel- bzw. „ab“-Preise. Der tatsächliche Preis für iSFP und Baubegleitung kann je nach Gebäude, Umfang und Aufwand abweichen und wird im individuellen Angebot konkret festgelegt.

Wichtiger Hinweis (Haftungsausschluss)

Die hier verwendete Berechnungslogik ist vereinfacht und orientiert sich an den öffentlich zugänglichen Informationen zur BEG-Heizungsförderung (KfW) und zu den BEG-EM-Einzelmaßnahmen (BAFA). Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Maßgeblich sind ausschließlich die offiziellen Richtlinien, Merkblätter und Zusagen der Förderstellen.

Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Förderung ist ein persönliches Beratungsgespräch und die Prüfung der offiziellen Fördervoraussetzungen erforderlich.

Preisangaben zu Energieberatung, iSFP und Baubegleitung sind unverbindliche Beispiel- bzw. „ab“-Preise und werden im individuellen Angebot an den tatsächlichen Aufwand angepasst.

So wird nach BEG EM gerechnet

Die Berechnung folgt der Struktur der BEG-EM-Tabelle auf Seite 10: Für jede Einzelmaßnahme gibt es einen Grundzuschuss. Nur bestimmte Boni dürfen zusätzlich angesetzt werden. Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen Heizungsmaßnahmen und Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung.

1. Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung

15 % Zuschuss + ggf. 5 % iSFP-Bonus

Dazu zählen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung. Bei Wohngebäuden sind grundsätzlich bis zu 30.000 € förderfähige Ausgaben pro Wohneinheit möglich. Mit iSFP-Bonus erhöht sich die Höchstgrenze auf bis zu 60.000 € pro Wohneinheit. Bei 20 % Zuschuss ergibt das bis zu 12.000 € Zuschuss pro Wohneinheit für diese Maßnahmen.

2. Anlagen zur Wärmeerzeugung

30 % Grundzuschuss, maximal 70 %

Solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen, innovative Heizungstechnik sowie Gebäude- und Wärmenetzanschlüsse starten mit 30 %. Zusätzlich möglich sind je nach Maßnahme und persönlicher Situation Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und bei Wärmepumpen der Effizienz-Bonus.

3. Wichtige Grenzen und Ausnahmen

  • Heizungsförderung: 30.000 € für die 1. Wohneinheit, 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit, 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.
  • iSFP-Bonus: nur bei passenden Effizienzmaßnahmen, nicht bei Heizungstechnik.
  • Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung: 50 % Zuschuss, ohne iSFP-Bonus.
  • Biomasse: Ein zusätzlicher Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 € kann möglich sein, wenn der Staubgrenzwert eingehalten wird; dieser Rechner weist ihn nur als Hinweis aus.

Hinweis: Die konkrete Förderfähigkeit hängt immer von technischen Mindestanforderungen, Antragstellung, Nachweisen, Eigentümer-/Nutzungssituation und den aktuellen Merkblättern von BAFA und KfW ab. Dieser Rechner ersetzt keine Prüfung und keine Förderzusage.

Nächster Schritt: Förderchance prüfen & Sanierung sinnvoll planen

Wenn Sie möchten, prüfe ich Ihre konkrete Situation (Gebäude, Heizung, Modernisierungswünsche) und unterstütze Sie bei der Auswahl der passenden Förderprogramme sowie bei der Antragstellung. So vermeiden Sie teure Fehler und nutzen die Möglichkeiten der Förderung bestmöglich aus.